LAG Nürnberg - Beschluss vom 21.06.2013
7 Ta 41/13
Normen:
RVG § 33;
Fundstellen:
NZA-RR 2013, 549
Vorinstanzen:
ArbG Nürnberg, vom 26.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 3961/11

Bindung der Gerichte an den von einer bundesweiten Kommission erarbeiteten Streitwertkatalog

LAG Nürnberg, Beschluss vom 21.06.2013 - Aktenzeichen 7 Ta 41/13

DRsp Nr. 2013/18697

Bindung der Gerichte an den von einer bundesweiten Kommission erarbeiteten Streitwertkatalog

Der von einer bundesweiten Kommission erarbeitete Streitwertkatalog ist zwar für die Gerichte nicht bindend, sollte aber im Interesse einer möglichst einheitlichen Streitwertgestaltung regelmäßig angewendet werden.

1. Auf die Beschwerde des Prozessvertreters des Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 26.02.2012 geändert.

2. Der Streitwert für das Verfahren wird auf 4.716,43 €, für den Teilvergleich vom 16.08.2012 auf 971,75 € und für den Vergleich vom 26.02.2013 auf 3.744,68 € festgesetzt.

3. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

4. Gebühren werden nicht erhoben.

Normenkette:

RVG § 33;

Gründe:

I.

Die Klägerin begehrte mit ihrer Klage die Herausgabe einer Kopie des Arbeitsvertrags, die Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, Gehaltsabrechnungen für den Zeitraum Mai 2008 bis Mai 2011 (= 37 Monate) sowie einbehaltene Vergütung in Höhe von 2.819,68 € brutto.

Am 16.08.2012 schlossen die Parteien einen Teilvergleich bezüglich der Herausgabe des Arbeitsvertrags und der Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses. Am 26.02.2013 kam hinsichtlich der übrigen Ansprüche ein Vergleich zustande.