LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.03.2013
7 Sa 1713/12
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; BetrVG § 77 Abs. 4; BetrVG § 112 Abs. 1 S. 2; BetrVG § 112 Abs. 1 S. 3; BGB § 125 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 25.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 53 Ca 7552/12

Bindung der Arbeitsvertragsparteien an rechtskräftige Entscheidung im Beschlussverfahren über Inhalt und Bestand eines Sozialplans

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.03.2013 - Aktenzeichen 7 Sa 1713/12

DRsp Nr. 2014/4329

Bindung der Arbeitsvertragsparteien an rechtskräftige Entscheidung im Beschlussverfahren über Inhalt und Bestand eines Sozialplans

Eine rechtskräftige Entscheidung im Beschlussverfahren über Inhalt und Bestand eines Sozialplans ist gem. § 9 TVG analog auch in einem Rechtsstreit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über eine Abfindung bindend (BAG v. 17.02.1992 - 10 AZR 448/91).

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. Juli 2012 - 53 Ca 7552/12- wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; BetrVG § 77 Abs. 4; BetrVG § 112 Abs. 1 S. 2; BetrVG § 112 Abs. 1 S. 3; BGB § 125 S. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses über die Zahlung einer Abfindung.