BFH - Urteil vom 21.03.1996 (XI R 51/95) - DRsp Nr. 1996/20949
BFH, Urteil vom 21.03.1996 - Aktenzeichen XI R 51/95
DRsp Nr. 1996/20949
»Eine bei Auflösung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses als Ersatz für entgehende Einnahmen gewährte Entschädigung ist einheitlich zu beurteilen, auch wenn sie sich aus mehreren Teilen (in sachlicher oder auch in zeitlicher Hinsicht) zusammensetzt.«