Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden zum Streitjahr 1994 als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger, der im Unternehmen seines Arbeitgebers als Gruppenleiter im Nutzfahrzeugmotorenbau tätig war, unterbreitete für ein Produktionsverfahren einen Verbesserungsvorschlag, der im maßgebenden Berechnungszeitraum November 1990 bis Oktober 1991 beim Arbeitgeber zu Einsparungen von mehreren Mio DM führte. Nachdem der Verbesserungsvorschlag angenommen worden war, wurden dem Kläger von seinem Arbeitgeber 1993 Prämien in Höhe von x DM und 1994 in Höhe von y DM ausbezahlt, die nach der internen Richtlinie des Arbeitgebers für das betriebliche Vorschlagswesen auf der Grundlage der Einsparung für den Zeitraum eines Jahres errechnet worden waren.
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