Der Kläger begehrt von der Beklagten die Zahlung des Rückkaufswertes einer Lebensversicherung.
Er wurde durch Beschluß vom 30. April 1999 als Insolvenzverwalter über das Vermögen der A. S. GmbH & Co. KG (im folgenden: Schuldnerin) bestellt. Diese hatte im Jahre 1994 bei der Beklagten eine Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung auf das Leben ihres Arbeitnehmers, des Streithelfers, genommen. In einem von ihr und dem Streithelfer gemeinsam unterschriebenen Formular für eine "Ergänzende Erklärung zum Antrag auf Lebensversicherung, Direktversicherung", das die Beklagte zur Verfügung gestellt hatte, heißt es u.a.:
"Die beantragte Lebensversicherung soll als betriebliche Direktversicherung zur Altersversorgung des Arbeitnehmers dienen. Im Hinblick auf das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19.12.1974 soll das Vertragsverhältnis so gestaltet werden,
...
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|