LAG Köln - Urteil vom 18.07.2007
7 Sa 61/07
Normen:
BGB § 133 § 157 § 305 c Abs. 2 § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 02.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 767/04

Bezugnahme auf Tarifvertrag in Arbeitsvertrag nicht tarifgebundener Vertragsparteien - keine Dynamisierung der Vergütungshöhe für die Zukunft bei Außerkrafttreten der für die Vergütungshöhe als Orientierungsrichtwert in Bezug genommenen tariflichen Regelungen

LAG Köln, Urteil vom 18.07.2007 - Aktenzeichen 7 Sa 61/07

DRsp Nr. 2008/14408

Bezugnahme auf Tarifvertrag in Arbeitsvertrag nicht tarifgebundener Vertragsparteien - keine Dynamisierung der Vergütungshöhe für die Zukunft bei Außerkrafttreten der für die Vergütungshöhe als Orientierungsrichtwert in Bezug genommenen tariflichen Regelungen

1. Nehmen nicht tarifgebundene Individualarbeitsvertragsparteien in ihrem Arbeitsvertrag Regeln eines Tarifvertrages in Bezug, welcher im Laufe des Arbeitsverhältnisses außer Kraft tritt, bleibt der in Bezug genommene Regelungsbestand des Tarifvertrages in seiner zuletzt geltenden Fassung im allgemeinen weiter individueller Vertragsinhalt der Arbeitsvertragsparteien, sofern und solange diese nichts anderes vereinbaren.2. Entsprechendes gilt für die den BAT ergänzenden Vergütungstarifverträge.3. Mit dem Außerkrafttreten der für die Vergütungshöhe als Orientierungsrichtwert in Bezug genommenen tariflichen Regelungen kann für die Zukunft aus der Inbezugnahme eine weitere Dynamisierung der Vergütungshöhe nicht mehr hergeleitet werden; dies kommt einem "Einfrieren" der Vergütungshöhe auf den im Zeitpunkt des Außerkrafttretens der entsprechenden Tarifverträge erreichten Stand gleich.

Normenkette:

BGB § 133 § 157 § 305 c Abs. 2 § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Höhe der der Klägerin zustehenden arbeitsvertraglichen Vergütung.