Die Parteien streiten um die Weitergabe von Tariflohnerhöhungen seit dem 01.01.2004.
Wegen des Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen. Die Parteien haben am 10.05.2002 (Bl. 111 d.A.) und am 20.07.2005 (Bl. 101 d.A.) Änderungsverträge geschlossen.
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