LAG Köln, Urteil vom 20.05.1998 - Aktenzeichen 8 (9) Sa 80/98
DRsp Nr. 2000/2243
Bezugnahme auf Tarifvertrag, Betriebsübergang
»Ist der Arbeitgeber tarifgebunden, so ist die vertragliche Bezugnahme auf die jeweils geltenden einschlägigen Tarifverträge im Zweifel als Gleichstellungsabrede anzusehen (BAG EzA § 3TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 7). Geht ein Betrieb oder ein Betriebsteil auf einen anderen Arbeitgeber über, der nicht tarifgebunden ist, verliert die Bezugnahme ihre Wirkung. Nach § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB gehen deshalb lediglich die im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Rechte und Pflichten aus den in Bezug genommenen Tarifverträgen in der im Zeitpunkt des Betriebsübergangs geltenden Fassung auf den Betriebsnachfolger über.«