Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.11.2011 in Sachen
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 73,88 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.09.2011 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung gegen die Abweisung der Zahlungsanträge wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben die Klägerin 5 % und die Beklagte 95 % zu tragen. Die Kosten der Berufungsinstanz tragen die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.
Für die Klägerin wird die Revision zugelassen, für die Beklagte nicht.
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