Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.
Die zulässige Beschwerde des Antragstellers ist unbegründet.
Auch auf der Grundlage des fristgerechten Beschwerdevorbringens hat der Antragsteller keinen Anspruch darauf, die Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihm Hilfe für junge Volljährige gemäß §
Ein Anspruch des Antragstellers gegen die Antragsgegnerin auf Bewilligung von Hilfe für junge Volljährige scheidet bereits deshalb aus, weil die Antragsgegnerin gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 und
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