Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 28.12.2009, Az.
Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe zur Durchführung des erstinstanzlichen Verfahrens bewilligt. Die Bewilligung erfolgt mit der Maßgabe, dass der Kläger vorerst keine Beiträge aus Einkommen oder Vermögen zu leisten hat.
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