Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 30.9.2011 -
Der Beschwerdeführerin wird für den Zwischenstreit über die Rechtmäßigkeit ihrer Zeugnisverweigerung rückwirkend zum 5.5.2011 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt F. als Verfahrensbevollmächtigter beigeordnet.
Eine Ratenzahlungsverpflichtung besteht derzeit nicht.
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