Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 20. Januar 2016 -
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I. Mit seiner sofortigen Beschwerde wendet sich der frühere Kläger und Beschwerdeführer (im Folgenden: Kläger) jetzt noch gegen die teilweise Versagung von Prozesskostenhilfe betreffend einen Weiterbeschäftigungsantrag.
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