Der Antrag des Klägers vom 05.04.2017 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt E. wird zurückgewiesen.
2.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Antragsteller (im Folgenden: Kläger) begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Rechtsverteidigung gegen eine zunächst eingelegte und sodann wieder zurückgenommene Berufung.
Die Parteien stritten erstinstanzlich um Vergütungsansprüche des Klägers, die das Arbeitsgericht ihm unter Klageabweisung im Übrigen mit Urteil vom 22. Februar 2017, das dem Kläger am 10. April 2017 und dem Beklagten am 11. April 2017 zugestellt wurde, teilweise zugesprochen hat.
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