1. Auf die Beschwerde des Klägervertreters wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Schweinfurt - vom 14.02.2022, Az.
2. Der Streitwert wird auf 15.000,- € festgesetzt.
3. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
A.
Die Klägerin begehrte die Abgabe einer Willenserklärung gerichtet auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrages, der eine Abfindung von 15.000,- € und die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses enthielt. Den Aufhebungsvertrag hatte zuvor die beklagte Arbeitgeberin vorgeschlagen. Das Bruttomonatseinkommen der Klägerin betrug 2.269,68 €.
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