LAG Berlin - Urteil vom 05.05.2000
19 Sa 2220/99
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2 ; SchulLVO Berlin §§ 7 10 11 19 Abs. 4 Abs. 6 § § 24a, 25 ;
Fundstellen:
BuW 2001, 440
NJ 2000, 615
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 09.08.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 93 Ca 5351/99

Bewerbungsverfahren: Berücksichtigungsanspruch - Erfüllung der Laufbahnvoraussetzungen

LAG Berlin, Urteil vom 05.05.2000 - Aktenzeichen 19 Sa 2220/99

DRsp Nr. 2002/8245

Bewerbungsverfahren: Berücksichtigungsanspruch - Erfüllung der Laufbahnvoraussetzungen

1. Bei der Feststellung der Qualifikation eines Bewerbers nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung steht dem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber ein Beurteilungsspielraum zu. Dabei hat er davon auszugehen, dass der Gesichtspunkt der Befähigung auf die Vorbildung nach Maßgabe der Laufbahnverordnung abstellt, aber auch fachrelevantes Allgemeinwissen, Lebenserfahrung und Begabung umfasst. 2. Danach hat ein angestellter Lehrer keinen Anspruch auf die Berücksichtigung im Stellenbesetzungsverfahren für die Stelle eines Studiendirektors als pädagogischer Koordinator, wenn er die Laufbahnvoraussetzungen nicht erfüllt. 3. Sofern der Kläger die Laufbahnvoraussetzungen gem. § 24a Berliner Schul LVO erfüllt hätte, wenn er Beamter gewesen wäre, führt dies nicht zu einem Anspruch auf Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren. § 24a Berliner Schul LVO ist weder analog auf Angestellte anzuwenden noch verstößt die Norm gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

Normenkette:

GG Art. 33 Abs. 2 ; SchulLVO Berlin §§ 7 10 11 19 Abs. 4 Abs. 6 § § 24a, 25 ;

Hinweise:

Die Sache ist beim BAG anhängig unter dem Aktenzeichen 9 AZR 410/00 -.

Vorinstanz: ArbG Berlin, vom 09.08.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 93 Ca 5351/99
Fundstellen
BuW 2001, 440
NJ 2000, 615