1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 30.10.2008 - 2 Ca 431/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch um restliche Arbeitsvergütung aus mittlerweile beendetem Arbeitsverhältnis.
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