LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 28.06.2005
5 Sa 64/05
Normen:
BGB § 612a ;
Fundstellen:
AuA 2005, 617
BB 2006, 112
Vorinstanzen:
ArbG Kiel 5 Ca 1379 b/04 vom 14.12.2004,

Beweislast bei Maßregelverbot - Darlegungslast des Arbeitnehmers - Beweiserleichterung durch Anscheinsbeweis - vereinfachter Gegenbeweis des Arbeitgebers

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.06.2005 - Aktenzeichen 5 Sa 64/05

DRsp Nr. 2005/12326

Beweislast bei Maßregelverbot - Darlegungslast des Arbeitnehmers - Beweiserleichterung durch Anscheinsbeweis - vereinfachter Gegenbeweis des Arbeitgebers

»1. Sofern sich der Kläger im Rahmen eines Kündigungsrechtsstreits auf das Maßregelverbot gemäß § 612 a BGB beruft, hat er den Kausalzusammenhang zwischen der Ausübung eigener Rechte und der Kündigung durch den Arbeitgeber darzulegen und ggf. zu beweisen. § 612 a BGB enthält im Gegensatz zu § 611 a Abs. 1 Satz 3 BGB (geschlechtsbezogene Benachteiligung) und § 612 Abs. 3 Satz 3 BGB (geringere Vergütung wegen des Geschlechts) keine besondere Beweislastregelung zugunsten der Arbeitnehmer.2. Im Rahmen des § 612 a BGB können dem Arbeitnehmer indessen Beweiserleichterungen nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises zugute kommen. Dies ist dann der Fall, wenn ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der benachteiligenden Maßnahme (hier: Kündigung) und der Ausübung eines Rechts (hier: Stellung berechtigter Forderungen in angemessener Diktion) besteht.