LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 22.01.2004
6 Sa 1207/03
Normen:
SGB IX § 81 Abs. 4 ;
Fundstellen:
LAGReport 2004, 360
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 24.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 758/03

Beweislast bei Anspruch auf behindertengerechten Arbeitsplatz

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.01.2004 - Aktenzeichen 6 Sa 1207/03

DRsp Nr. 2004/12653

Beweislast bei Anspruch auf behindertengerechten Arbeitsplatz

Bei der Geltendmachung des sozialrechtlichen Anspruchs auf einen behindertengerechten Arbeitplatz hat der Kläger genau darzulegen, welche Tätigkeiten für ihn in Betracht kommen und darzustellen, welche Arbeitsleistungen angesichts seiner Vorbildung und seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung er überhaupt noch verrichten kann.

Normenkette:

SGB IX § 81 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem klagenden Arbeitnehmer einen behindertengerechten Arbeitsplatz zuzuweisen.

Der Kläger weist einen Grad der Behinderung von 100 auf und ist seit 01.05.1981 bei den Amerikanischen Streitkräften zuletzt als Feuerlöschtechniker beschäftigt. Der Kläger ist seit 16.07.2000 durchgängig arbeitsunfähig erkrankt und erhält seit 01.09.2000 eine Berufsunfähigkeitsrente.