Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 20. Februar 2007 - 6 Ca 451/06 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer dem Kläger von dem Beklagten am 30. Oktober 2006 ausgesprochenen ordentlichen Kündigung.
Die Beklagte ist als Subunternehmerin bzw. zum Teil als "verlängerte Werkbank" im Bereich Warenprüfung tätig, überwiegend für A (Achswerk). Sie beschäftigt regelmäßig weniger als 10 Arbeitnehmer.
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