LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 21.03.2013
10 Sa 491/12
Normen:
TV-L Entgeltgr E 9;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 05.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 1335/12

Bewährungsaufstieg; Eingruppierung; Erlass; Erziehungsdienst; Gleichbehandlung; Gruppenleiter; Meisterbrief; Übung, betriebliche

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.03.2013 - Aktenzeichen 10 Sa 491/12

DRsp Nr. 2013/14374

Bewährungsaufstieg; Eingruppierung; Erlass; Erziehungsdienst; Gleichbehandlung; Gruppenleiter; Meisterbrief; Übung, betriebliche

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 5. September 2012, Az.: 12 Ca 1335/12, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TV-L Entgeltgr E 9;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.

Der 1978 geborene Kläger ist seit 01.12.2003 bei der Beklagten angestellt. Die Beklagte betreibt eine Einrichtung, die im staatlichen Auftrag die berufliche Bildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen durchführt. Sie beschäftigt ca. 260 Tarifbeschäftigte und ca. 870 behinderte Menschen. Der Kläger ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di; die Beklagte ist nicht unmittelbar tarifgebunden. Nach § 2 des schriftlichen Arbeitsvertrags richtet sich das Arbeitsverhältnis

"[...] nach den Vorschriften des Bundes-Angestelltentarifvertrags vom 23.02.1961 (BAT), und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich des Bundes und der Länder jeweils geltenden Fassung [...]."