BAG - Urteil vom 04.04.2001
4 AZR 194/00
Normen:
BAT 1975 §§ 22, 23, 23a ; Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen zum BAT/BL Nr. 5;
Fundstellen:
NZA 2002, 55
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 01.07.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 6991/98
LAG Köln, vom 09.02.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 1211/99

Bewährungsaufstieg einer Lehrkraft

BAG, Urteil vom 04.04.2001 - Aktenzeichen 4 AZR 194/00

DRsp Nr. 2001/15269

Bewährungsaufstieg einer Lehrkraft

1. Wird im Arbeitsvertrag auf den Bundes-Angestelltentarifvertrag und die diesen ergänzende oder ändernde Tarifverträge verwiesen, so ist bei angestellten Lehrkräften auch Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1 a zum BAT in Bezug genommen, nach der die Anlage 1 a für Lehrkräfte grundsätzlich nicht gilt. 2. Der Ausschluß der Geltung der Anlage 1 a für die Lehrkraft hat zur Folge, daß für diese ein Bewährungsaufstieg nach § 23 a BAT nicht in Betracht kommt.

Normenkette:

BAT 1975 §§ 22, 23, 23a ; Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen zum BAT/BL Nr. 5;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die vertragsgerechte Vergütung der Klägerin.