BAT §§ 23a, 23b; EWG-Richtlinie 533/91 (Richtlinie über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen vom 18.10.1991) Art. 2 Abs. 2 Buchstabe c;
Fundstellen:
AuR 1996, 119
EuroAS 1996, 75
EzBAT § 23a BAT Bewährungsaufstieg Nr. 33
LAGE § 2 Nachweisgesetz Nr. 1
ZTR 1995, 511
Vorinstanzen:
ArbG Bielefeld, vom 16.03.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 3102/93
Bewährungsaufstieg: Anwendbarkeit der EWG-Richtlinie 533/91 - Beweislast
LAG Hamm, Urteil vom 27.07.1995 - Aktenzeichen 4 Sa 900/94
DRsp Nr. 2001/4089
Bewährungsaufstieg: Anwendbarkeit der EWG-Richtlinie 533/91 - Beweislast
1. Die Bestimmungen aus Art. 2 bis 5 der "Richtlinie über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen" (sogenannte Nachweisrichtlinie - EWG-Richtlinie 533/91 - ABl EG Nr. L 288 vom 18.10.1991, S 32) sind gegenüber dem privatrechtlich als Arbeitgeber handelnden Staat seit dem 01.07.1993 unmittelbar anwendbar, weil- die Bundesrepublik Deutschland die Nachweisrichtlinie bis zum 30.06.1993, dem letzten Tage der Umsetzungsfrist, nicht umgesetzt hat,- die genannten Bestimmungen der Nachweisrichtlinie inhaltlich unbedingt und damit ohne weiteren Umsetzungsakt anwendungsfähig sind,- die Nachweisrichtlinie dem einzelnen Arbeitnehmer Rechte gegenüber dem als Arbeitgeber handelnden Staat einräumt.
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