Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 26.11.2015 - Az:
Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die Beklagte verpflichtet ist, die Betriebsrente der Klägerin zum 01.01.2014 anzupassen.
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