A.
Das Verfahren betrifft die Beteiligung der Zivilbeschäftigten bei den ausländischen NATO-Truppen an Einstellungsentscheidungen.
I.
Bei den in Deutschland stationierten NATO-Truppen besteht für die Zivilangestellten eine. Ihre Aufgaben und Befugnisse entsprechen im wesentlichen denen der Personalvertretung der Zivilangestellten bei der Bundeswehr. An Einstellungsentscheidungen können die Betriebsvertretungen jedoch nur mitwirken, während das Bundespersonalvertretungsgesetz, das gemäß §
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