Betriebsversammlung: Voraussetzungen der Zulässigkeit, insbesondere während Tarifverhandlungen
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.1991 - Aktenzeichen 10 Sa 32/91
DRsp Nr. 2002/6555
Betriebsversammlung: Voraussetzungen der Zulässigkeit, insbesondere während Tarifverhandlungen
1. Beim Vorliegen von konkreten betrieblichen Bezugspunkten ist die Behandlung von Angelegenheiten tarifpolitischer Art auf einer Betriebsversammlung zulässig.2. Kann dies auf der quartalsmäßigen Betriebsversammlung nicht geschehen, so kann auch eine weitere Betriebsversammlung durchgeführt werden, wenn eine sofortige Aussprache zweckmäßig ist.3. Dies gilt dann, wenn der Betriebsrat auf dieser Betriebsversammlung die Belegschaft informieren will und seinerseits von der Belegschaft Informationen erhalten kann, um eigene Rechte im Rahmen von § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3BetrVG wahrzunehmen.