BetrVG § 23 Abs. 3 § 99 ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 § 256 Abs. 1 ; Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe (MTV) § 4 Nr. 1, 2, Anhang zu Nr. 1 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2006, 23
Vorinstanzen:
LAG Köln, vom 19.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 TaBV 66/03
ArbG Köln, vom 08.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BV 82/02
Betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis; Begründetheit eines Globalantrags; Eingruppierung von Versicherungsangestellten nach § 4 Ziff. 1 MTV - Feststellungsantrag im Beschlussverfahren; Feststellung eines betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses; Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats bei tarifwidriger Eingruppierung; Globalantrag
BAG, Beschluß vom 22.06.2005 - Aktenzeichen 10 ABR 34/04
DRsp Nr. 2005/12496
Betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis; Begründetheit eines Globalantrags; Eingruppierung von Versicherungsangestellten nach § 4 Ziff. 1 MTV - Feststellungsantrag im Beschlussverfahren; Feststellung eines betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses; Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats bei tarifwidriger Eingruppierung; Globalantrag
Orientierungssätze:1. Der Betriebsrat kann nach § 256 Abs. 1ZPO nur eigene Ansprüche oder Rechtspositionen gerichtlich feststellen lassen. Das erforderliche betriebsverfassungsrechtliche Rechtsverhältnis fehlt, wenn der Betriebsrat ein Rechtsverhältnis festgestellt haben will, aus dem sich Folgen nur für einzelne Arbeitnehmer und nicht auch für ihn selbst ergeben.2. Ein Antrag des Betriebsrats, mit dem dieser sein Zustimmungsverweigerungsrecht zu vom Arbeitgeber geplanten Eingruppierungen festgestellt haben will, ist unbegründet, wenn die vom Betriebsrat geltend gemachte Eingruppierung in eine zu niedrige Vergütungsgruppe nicht in allen vom Antrag erfassten Fallgestaltungen vorliegt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.