I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die bei der ... (Beteiligte zu 4.) beschäftigten Piloten und Bordmechaniker vom antragstellenden Betriebsrat (Beteiligter zu 1.) nach dem Betriebsverfassungsgesetz mitvertreten werden.
Die ... (Beteiligte zu 4.) beschäftigt 49 Piloten und Bordmechaniker, die auf Rettungshubschraubern eingesetzt sind. Deren Einsatz wird über das gesamte Bundesgebiet verteilt von einer M Zentrale aus geleitet, und zwar nach Schichtplänen, die einen Wechsel zwischen drei oder vier Arbeitstagen und der gleichen Anzahl freier Tage vorsehen.
Während der Arbeitszeit halten sich die Piloten in ihrer Hubschrauberstation zur Bereitschaft auf und kehren nach Einsätzen jeweils dorthin wieder zurück. Nach Arbeitszeitende sind sie frei.
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