Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 16. Februar 2011 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A. Die Beteiligten streiten über den Umfang von Mitbestimmungsrechten für die Erstellung einer Betriebsordnung, insbesondere für die Sanktionierung von arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen durch Abmahnungen und Kündigungen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|