1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 3) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 20. Oktober 2011 -
2. Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.
3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um ein Übergangsmandat der antragstellenden Betriebsvertretung.
Die Beteiligte zu 1. ist die bei den britischen Stationierungskräften der Bundesrepublik Deutschland für die Dienststelle S. B. M. T. V. (S.) in N. gebildete Betriebsvertretung. Für diese gilt das Bundespersonalvertretungsgesetz.
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