Die Parteien streiten über die Zahlung eines Betrags in Höhe von 4.725,49 Euro aus einem "Sicherungsschein 1998".
Der Kläger war bei der Beklagten seit Oktober 1993 beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fanden die Tarifverträge der Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden Anwendung. Es endete durch Kündigung des Klägers zum 31. Dezember 1998.
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