LAG Köln, vom 20.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 128/03
ArbG Köln, vom 23.10.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 4123/02
Betriebsverfassungsrecht; Schadensersatz; Prozessrecht; Gesellschaftsrecht - Gesellschafterhaftung bei existenzgefährdendem Eingriff; Nichtanwendung der Haftungsgrundsätze in der Insolvenz; Entlassung iSv. § 113 Abs. 3 BetrVG; Vergütungsansprüche im Gemeinschaftsbetrieb; Anforderungen an die Berufungsbegründung
BAG, Urteil vom 14.12.2004 - Aktenzeichen 1 AZR 504/03
DRsp Nr. 2005/9344
Betriebsverfassungsrecht; Schadensersatz; Prozessrecht; Gesellschaftsrecht - Gesellschafterhaftung bei "existenzgefährdendem Eingriff"; Nichtanwendung der Haftungsgrundsätze in der Insolvenz; "Entlassung" iSv. § 113 Abs. 3BetrVG; Vergütungsansprüche im Gemeinschaftsbetrieb; Anforderungen an die Berufungsbegründung
»Ein Haftungsdurchgriff der Gesellschaftsgläubiger auf die Gesellschafter einer GmbH wegen "existenzgefährdenden Eingriffs" kommt nicht in Betracht, wenn über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Das gilt auch für mögliche Ansprüche aus § 826BGB.«
Orientierungssätze:1. Haben die Gesellschafter einer GmbH der Gesellschaft Vermögen entzogen, das diese zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten benötigt, müssen sie für diejenigen Nachteile einstehen, die den Gesellschaftsgläubigern durch den Vermögensentzug entstehen.2. Eine Außenhaftung der Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftsgläubigern wegen "existenzgefährdenden Eingriffs" scheidet aus, wenn über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. In diesem Fall kann nur der Insolvenzverwalter die Ansprüche gegen die Gesellschafter auf Ausgleich der Eingriffsfolgen geltend machen. Das gilt auch hinsichtlich möglicher Ansprüche der Gesellschaftsgläubiger aus § 826BGB.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.