Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Gießen vom 17. Februar 2011 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A. Die Beteiligten streiten über den Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Festlegung des Beginns und des Endes der täglichen Arbeitszeit anlässlich des Tragens von Unternehmensbekleidung.
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