1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 22.07.2010 -
2. Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats (Antragsgegner) zur Einstellung von Teilzeitbeschäftigten durch die Arbeitgeberin (Antragstellerin).
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