I)
Die Beteiligten streiten über die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes auf den Betrieb der Antragstellerin und Beteiligten zu 1).
Die Antragstellerin wurde durch Gesellschaftsvertrag vom 18.12.1997 in der Rechtsform einer gGmbH gegründet. Ihre beiden Gesellschafter sind die H-Kliniken W. GmbH, deren alleiniger Gesellschafter die Stadt Weimar ist, sowie die Stiftung S. W., einer Einrichtung des Diakonischen Werkes der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen e. V. (vgl. Bl. 41 d. A.).
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