Die Parteien streiten über eine Sozialplanabfindung.
Die beklagte TIH war Teil der T Unternehmensgruppe (TUG), zu der auch die K AG und weitere Handelsunternehmen gehören. Innerhalb der Unternehmensgruppe oblag der Beklagten der zentrale Wareneinkauf; ferner betrieb sie Großhandel.
Die Klägerin war vom 1. September 1998 bis zum 31. März 2000 bei der Beklagten als Sachbearbeiterin zu einem monatlichen Entgelt von 2.198,56 Euro (4.300,00 DM) beschäftigt. Zuletzt war sie im Zentraleinkauf in B im Warenbereich "Obst und Gemüse" eingesetzt. Sie gehörte dem für die Beklagte gebildeten Betriebsrat an.
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