1. Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung seiner Berufung im Übrigen wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 15.1.2008 - 6 Ca 949/06 - wie folgt abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1.835,14 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 702,34 seit 19.3.2006 und aus € 1.135,14 seit 4.12.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 96 % und der Kläger 4 %.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche des Klägers.
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