ArbG Berlin, vom 15.02.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 83 Ca 10350/90
Betriebsübergang: Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers - Vorlagepflicht an EuGH
LAG Berlin, Urteil vom 12.06.1991 - Aktenzeichen 12 Sa 19/91
DRsp Nr. 2002/8152
Betriebsübergang: Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers - Vorlagepflicht an EuGH
1. Die Zuerkennung eines Widerspruchsrechtes für den Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang verstößt nicht gegen Art. 3 Richtlinie 77/187/EWG, da es sich dabei um eine günstigere Regelung im Sinne von Art. 7 Richtlinie 77/187/EWG handelt.2. Da an dieser Qualifikation als günstigere Regelung kein vernünftiger Zweifel besteht, ist das Landesarbeitsgericht auch bei nicht zugelassener Revision nicht verpflichtet, die Sache gemäß Art. 177EWG-Vertrag dem EuGH vorzulegen.