I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 08.10.2010 -
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers mit der P. GmbH am 01.12.2009 auf die Beklagte übergegangen ist.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
II. Die Revision wird zugelassen.
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