Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz über den Bestand eines Arbeitsverhältnisses.
Der Kläger war seit dem 23. März 1976 bei der C.H. Z GmbH, Maschinen- und Apparatebau, als technischer Angestellter in der Abteilung Qualitätssicherung beschäftigt. Sein Bruttomonatsgehalt betrug zuletzt 5.700,-- DM. Die Arbeitgeberin befaßte sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Sonderarmaturen, Serviceeinrichtungen und Ersatzteilen in den Bereichen der Kraftwerkstechnik und der Off-Shore Technik. Sie beschäftigte ca. 140 Arbeitnehmer.
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