1. Zu den tatsächlichen Voraussetzungen der Vereinbarung eines Betriebsteil-Überganges und einer Zuordnung von Arbeitnehmern mit dem Ergebnis, dass ein einziger Mitarbeiter von dem Übergang gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB ausgenommen bleibt.2. Verzugszinsen werden regelmäßig von der Bruttovergütung geschuldet (Abgrenzung zu BAGE 42, 244 und BAG EzA § 611BGB Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 5).