LAG Berlin, vom 05.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Sa 1801/05
ArbG Berlin, vom 12.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 28 Ca 10603/05
Betriebsübergang; Kündigung; Betriebsverfassungsrecht - Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl nach Widerspruch des gekündigten Arbeitnehmers gegen einen vorangegangenen Betriebsübergang
BAG, Urteil vom 31.05.2007 - Aktenzeichen 2 AZR 276/06
DRsp Nr. 2007/23298
Betriebsübergang; Kündigung; Betriebsverfassungsrecht - Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl nach Widerspruch des gekündigten Arbeitnehmers gegen einen vorangegangenen Betriebsübergang
»1. Auch die Arbeitnehmer, die einem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber nach § 613a Abs. 6BGB widersprochen haben, können sich bei einer nachfolgenden, vom Betriebsveräußerer erklärten Kündigung auf eine mangelhafte Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG berufen.2. Die Gründe für den Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber sind seit 1. Januar 2004 bei der Abwägung der sozialen Auswahlkriterien nicht mehr zu berücksichtigen, da die Auswahlkriterien (Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung) vom Gesetzgeber nunmehr abschließend benannt worden sind.«
Orientierungssätze:1. Nach der Konzeption des § 1 Abs. 3KSchG ist die Sozialauswahl betriebsbezogen durchzuführen. Regelmäßig sind deshalb alle vergleichbaren Arbeitnehmer in die Auswahlentscheidung einzubeziehen, die in demselben Betrieb beschäftigt sind wie der unmittelbar kündigungsbedrohte Arbeitnehmer.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.