Betriebsübergang, Kindertagesstätte eines neuen Trägers in gleichen Räumen
LAG Köln, Urteil vom 02.10.1997 - Aktenzeichen 10 Sa 643/97
DRsp Nr. 2000/2212
Betriebsübergang, Kindertagesstätte eines neuen Trägers in gleichen Räumen
»Wird eine Kindertagesstätte behördlich geschlossen, nach einer kurzen Unterbrechung in den gleichen Räumlichkeiten durch einen neuen Träger mit anderen Nutzern wieder eine Kindertagesstätte eröffnet, dann liegt auch bei Weitervermietung eines Teils des Inventars trotz "Funktionsnachfolge" im Zweifel kein Betriebsübergang nach § 613 a Abs. 1BGB vor.«