Betriebsübergang: einstweiliger Rechtsschutz gegen Versetzung
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.03.1995 - Aktenzeichen 4 Sa Ga 1740/94
DRsp Nr. 2001/15035
Betriebsübergang: einstweiliger Rechtsschutz gegen Versetzung
War eine vor Betriebsübergang erfolgte Versetzung unwirksam bzw. überwiegend unwirksam, kann gegen den Betriebsübernehmer kann im Wege einer einstweiligen Verfügung die tatsächliche Beschäftigung durchgesetzt werden.