Die Parteien streiten in der Berufung zuletzt nur noch darüber, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers mit dem Beklagten infolge eines Betriebsübergangs gem. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB ab 1. Dezember 2004 noch besteht und durch eine Kündigung des Beklagten vom 23. Dezember 2004 nicht aufgelöst worden ist.
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