ArbG München, vom 17.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 640/05
Betriebsübergang durch tatsächlichen Übergang und Nutzung wesentlicher Betriebsmittel auch bei durch Kaufpreiszahlung bedingtem Rechtsgeschäft
LAG München, Urteil vom 07.07.2006 - Aktenzeichen 8 Sa 625/05
DRsp Nr. 2007/14390
Betriebsübergang durch tatsächlichen Übergang und Nutzung wesentlicher Betriebsmittel auch bei durch Kaufpreiszahlung bedingtem Rechtsgeschäft
1. Für einen Betriebsübergang nach § 613aBGB kommt es nicht darauf an, dass das zugrunde liegende Rechtsgeschäft, das diese Norm anspricht, wirksam ist, weil dieses Tatbestandsmerkmal des § 613aBGB lediglich Abgrenzungscharakter zur Gesamtrechtsnachfolge hat.2. Für einen Betriebsübergang kommt es daher auch nicht darauf an, ob der Vertrag erst wirksam wird, wenn der Käufer den gesamten Kaufpreis fristgerecht gezahlt hat; entscheidend ist der tatsächliche Übergang und die Nutzung der wesentlichen Betriebsmittel.
Die Parteien streiten in der Berufung zuletzt nur noch darüber, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers mit dem Beklagten infolge eines Betriebsübergangs gem. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB ab 1. Dezember 2004 noch besteht.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.