Die Parteien streiten noch darum, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis (fort)besteht.
Der am 15.04.69 geborene Kläger war seit 1.09.87 als Probenmeister im ... -Theater zuletzt nach näherer Maßgabe des schriftlichen Arbeitsvertrages vom 2.02.93 sowie Nebenabrede vom gleichen Tage gegen ein Arbeitsentgelt von zuletzt 4.318,-- DM brutto monatlich beschäftigt und Vorsitzender des im Betriebe gebildeten Betriebsrats.
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