ArbG München, vom 04.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 727/06
Betriebsübergang bei betriebsmittelgeprägtem Entsorgungsbetrieb - Zurückverweisung an Arbeitsgericht bei Durchentscheidung einer Stufenklage
LAG München, Urteil vom 06.12.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 702/07
DRsp Nr. 2008/14507
Betriebsübergang bei betriebsmittelgeprägtem Entsorgungsbetrieb - Zurückverweisung an Arbeitsgericht bei Durchentscheidung einer Stufenklage
1. Bei einem deutlich betriebsmittelgeprägten (Entsorgungs-) Betrieb prägt nicht die kaufmännische Leitung und deren Organisationsstruktur in buchhalterische, kaufmännische und Controlling-Angelegenheiten den Produktionsbetrieb sondern die vergleichsweise kleine Ebene der Betriebs- und Unternehmensleitung, also der Bereich, in dem die Steuerungs- und Hilfsfunktionen der betrieblichen Produktionstätigkeit ausgeübt werden; Änderung der Hierarchie- oder Organisationsstruktur im kaufmännischen Bereich stehen daher einem Betriebsübergang nicht entgegen.
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