Der Kläger trat am 29. März 1999 in die Dienste eines öffentliche bestellten Vermessungsingenieurs. Dieser hatte am 4. Januar 1999 das Anlagevermögen seines Betriebs an seinen bei ihm beschäftigten Bruder, den Beklagten zu 1, zur Sicherung eines Kredits übertragen. Zum 1. Mai 2001 übernahm der Beklagte zu 1 die Mietzinsverpflichtung für die Büroräume, die er in der Folgezeit teilweise an den Beklagten zu 2 untervermietete.
Nachdem die Bestellung des Bruders des Beklagten zu 1 mit Ablauf des 30. Juni 2001 erloschen war, beauftragte die Senatsverwaltung für St. den Beklagten zu 2 mit der Abwicklung von dessen Geschäften. Der Beklagte zu 2 war bereits seit 1995 seinerseits öffentlich bestellter Vermessungsingenieur und mit eigenen Mitarbeitern andernorts in Berlin geschäftsansässig. Im Rahmen des am 29. August 2001 eröffneten Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bruders des Beklagten zu 1 trat der Insolvenzverwalter die verbliebenen Aufträge gegen Zahlung von 20.000,-- DM an den Beklagten zu 2 ab.
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