Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 04.09.2013 in Sachen
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen (noch) ein Arbeitsverhältnis besteht und der Kläger entsprechend weiter zu beschäftigen ist.
Der am 10.06.1968 geborene Kläger stand ursprünglich als Maschinenbediener Schweißroboter in einem Arbeitsverhältnis zur I I S E G und verdiente 3.709, 14 € brutto monatlich. Die Arbeitgeberin verfügte über Betriebe in B und M und beschäftigte insgesamt ca. 1600 Mitarbeiter.
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